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Compliance2026-02-055 Min. Lesezeit

DSGVO und Patientendaten: Was ästhetische Kliniken wissen müssen

Welche Software für Patientenbindung ist DSGVO-konform? Was bei US-Anbietern problematisch ist und worauf du achten musst.

Warum DSGVO bei Klinik-Software besonders kritisch ist

Patientendaten in der ästhetischen Medizin sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Das umfasst:

  • Gesundheitsdaten (Behandlungshistorie, Allergien)
  • Biometrische Daten (Vorher/Nachher-Fotos)
  • Kontaktdaten in Kombination mit Gesundheitsinformationen

Für diese Daten gelten verschärfte Anforderungen. Ein Verstoß kann bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes kosten.

Das Problem mit US-Anbietern

Viele Klinik-Softwarelösungen kommen aus den USA oder nutzen US-Infrastruktur (AWS US, Google Cloud US). Das ist problematisch:

Privacy Shield ist Geschichte

Das EU-US Privacy Shield wurde 2020 vom EuGH gekippt (Schrems II). Seitdem ist die Übertragung personenbezogener Daten in die USA nur unter strengen Auflagen möglich.

Standardvertragsklauseln reichen nicht

Viele US-Anbieter argumentieren mit Standard Contractual Clauses (SCCs). Aber der EuGH hat klargestellt: SCCs allein reichen nicht, wenn US-Behörden Zugriff auf die Daten haben können (FISA 702, CLOUD Act).

Konkret betroffen

Anbieter wie RepeatMD, BoomCloud oder Zenoti speichern Daten auf US-Servern. Für deutsche Arztpraxen bedeutet das: Du bist in der Verantwortung sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-konform ist.

Worauf du bei Klinik-Software achten musst

1. Server-Standort Deutschland oder EU

Die einfachste Lösung: Daten bleiben in Deutschland. Kein Drittlandtransfer, keine komplizierten Auftragsverarbeitungsverträge mit US-Unternehmen.

2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Jeder Software-Anbieter, der Patientendaten verarbeitet, braucht einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Dieser muss:

  • Zweck und Dauer der Verarbeitung definieren
  • Art der Daten und Kategorien betroffener Personen nennen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) beschreiben
  • Subunternehmer auflisten

3. Technische Maßnahmen

  • Verschlüsselung in Transit (TLS) und at Rest (AES-256)
  • Zugangskontrolle mit Rollen und Rechten
  • Audit-Logs für alle Datenzugriffe
  • Löschkonzept nach Ende der Aufbewahrungsfrist

4. Einwilligung der Patienten

Für Marketing-Kommunikation (Reaktivierung, Angebote, Newsletter) brauchst du eine explizite Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — getrennt von der Behandlungseinwilligung.

Checkliste: Ist deine Klinik-Software DSGVO-konform?

  • [ ] Server in Deutschland oder EU?
  • [ ] Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorhanden?
  • [ ] Verschlüsselung in Transit und at Rest?
  • [ ] Keine Datenübertragung in die USA?
  • [ ] Löschkonzept definiert?
  • [ ] Patienteneinwilligung für Marketing dokumentiert?
  • [ ] Subunternehmer des Anbieters bekannt und geprüft?
  • [ ] Recht auf Auskunft und Löschung technisch umsetzbar?

Wenn du bei einer dieser Fragen "Nein" oder "Weiß nicht" antwortest, besteht Handlungsbedarf.

Was passiert bei einem Verstoß?

Die Landesdatenschutzbehörden sind in den letzten Jahren deutlich aktiver geworden:

  • 2024: Hamburger Datenschutzbehörde verhängt 50.000 € Bußgeld gegen eine Arztpraxis wegen unverschlüsselter Patientendaten-Übertragung
  • 2023: Bayerisches Landesamt: 35.000 € gegen eine Klinik wegen fehlenden AVVs mit einem Cloud-Anbieter
  • Laufend: Hunderte Verwarnungen wegen fehlender oder unzureichender Datenschutzerklärungen

Das Risiko ist real — und die Beweislast liegt bei dir als Praxisbetreiber.

Wie Mosaic das löst

Mosaic ist von Grund auf für den deutschen Markt gebaut:

  • Server in Deutschland — alle Daten bleiben in deutschen Rechenzentren
  • AVV inklusive — wird automatisch bei Vertragsabschluss bereitgestellt
  • Verschlüsselung — TLS 1.3 in Transit, AES-256 at Rest
  • Einwilligungs-Management — Patienten geben ihre Marketing-Einwilligung direkt in der App
  • Löschkonzept — automatische Löschung nach konfigurierbarer Frist
  • Keine US-Subunternehmer für Patientendatenverarbeitung

Fazit

DSGVO-Konformität ist kein Nice-to-have für ästhetische Kliniken — es ist Pflicht. Und es ist einfacher als du denkst, wenn du von Anfang an den richtigen Anbieter wählst.

Die Faustregel: Server in Deutschland, deutscher Anbieter, AVV vorhanden — dann bist du auf der sicheren Seite.

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